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Eine Gewerbeanmeldung nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.
Die Pflicht zur Gewerbeanmeldung unterliegen nur, wer ein Gewerbe ausübt.
Gewerbe ist,
- jede nicht sozial unwertige (also nicht verbotene und somit grundsätzlich erlaubte),
- auf Gewinnerzielung gerichtete (nicht erforderlich ist, dass auch ein Gewinn erzielt wird),
- auf eine gewisse Dauer gerichtete,
- selbständige Tätigkeit.
Kein Gewerbe liegt vor bei:
- Urproduktion (z.B. Land-/Forstwirtschaft, Fischerei, Jagd)
- der Verwaltung eigenen Vermögens (z.B. Vermietung Ferienwohnungen ohne hotelähnliche Dienstleistungen)
- freie Berufe (Dienstleistungsberufe die eine höhere Ausbildung (zumeist Studium) erfordern, wie z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Achitekten, Ingenieure)
Bestimmte Gewerbe dürfen erst begonnen werden, wenn eine spezielle Erlaubnis hierfür erteilt wurde, z.B. Versicherungsvermittler, Makler, Spielgeräteaufsteller, Bauträger, Finanzanlagenvermittler)
Die Anmeldung kann auch schriftlich erfolgen.
Das entsprechende Formular finden Sie
hier.
Gebühren:
28,00 € Gewerbeanmeldung
8,00 € Empfangsbescheinigung