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Definition Haupt- und Nebenwohnsitz:
Die Hauptwohnung einer volljährigen, nicht verheirateten Person ist die Wohnung an der sie sich überwiegend aufhält, da sie z.B. von dieser Wohnung zu ihrer Arbeitsstelle geht. Der Hauptwohnsitz von verheirateten, nicht getrennt lebenden Personen ist der Hauptwohnsitz der Familie. Eine Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung.
Zuzug aus dem Ausland:
Neben der Angabe des Zuzugstaates muss unbedingt die Nennung der letzten inländischen Adresse erfolgen, sofern in der Vergangenheit bereits eine Meldeadresse in Deutschland existierte.