Sie können dieses Anliegen maximal 4 Mal auswählen.
Um in unserer Außenstelle vorzusprechen, benötigen Sie zwingend immer einen Termin. Ohne Termin ist ein Vorsprechen und eine Bearbeitung Ihres Anliegens nicht möglich.
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Gemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird. Die Gebühr für die Ausstellung des Reisepasses verdoppelt sich in diesem Fall.
Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Wenn Sie Reisen ins EU-Ausland mit Ihrem Kind planen, sollten Sie statt eines Kinderreisepasses einen normalen biometrischen Reisepass beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern, wie beispielsweise in den USA, nicht anerkannt wird.
Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite www.auswaertiges-amt.de.
Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer des Passes beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre.
Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des "Expresspasses". Dieser ist bei Passbehörden innerhalb von 72 Stunden zu erhalten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zur Beantragung eines Ausweis-/Passdokumentes jeder persönlich vorsprechen muss. Kinder sind bei der Beantragung immer mitzubringen (ist das Kind nicht dabei, kann für dieses kein Ausweis-/Passdokument beantragt werden!).
Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
- persönliche Vorsprache
- Personalausweis bzw. Reisepass / Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 18 Jahren: Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten bzw. Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (das Formular "Zustimmungserklärung für Minderjährige" können Sie auf unserer Homepage herunterladen) sowie eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten - den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
- das Passbild muss aktuell sein; für Passanträge sind nur noch Passbilder zu verwenden, die vom Fotografen medienbruchfrei und digital über eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Cloud bereitgestellt werden. In unserer Außenstelle in Düdelsheim besteht keine Möglichkeit, von unseren Mitarbeitern direkt vor Ort ein Bild fertigen zu lassen.
Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden erforderlich sein.