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Ausführliche Informationen zum Thema "Anzeige eines Gaststättengewerbes" finden Sie hier.
Hinweis: Die Auszüge aus den bundesweiten Schuldnerverzeichnis der Länder können online beantragt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Vorlage der Negativbescheinigungen des zuständigen Insolvenz- und Vollstreckungsgericht (Amtsgericht Hanau) dennoch zwingend erforderlich ist.