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WICHTIGER HINWEIS:
Bitte buchen Sie nur einen Termin, wenn Sie bereits von der Unteren Jagdbehörde über die abgeschlossene Zuverlässigkeitsüberprüfung informiert worden sind. Ohne eine abgeschlossene Zuverlässigkeitsüberprüfung, ist die Jagdscheinverlängerung nicht möglich.
Die Überprüfung der Zuverlässigkeit darf durch uns erst angestoßen werden, wenn uns ein Antrag auf Jagdscheinverlängerung oder Ihre Einwilligung zur vorzeitigen Überprüfung vorliegt.
Die Formulare hierzu finden Sie unter dem Punkt "Jagdschein" auf unserer Website.
Wenn Sie einen Jagdschein für eine andere Person abholen möchten, bringen Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht dieser Person mit.