Sie können dieses Anliegen maximal 5 Mal auswählen.
Bei Antragstellung für ein Kind (unter 16 Jahren):
Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, ggf. die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten. Anwesenheit des Kindes ist erforderlich.
Achtung:
Seit dem 01.05.2025 dürfen für die Beantragung von Ausweisdokumenten ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können direkt im Bürgerservice erstellt werden (Gebühr 6,- €) oder es wird ein QR-Code eines zertifizierten Fotostudios/Geschäftes vorgelegt.
Weitere Informationen finden Sie hier.