Sie können dieses Anliegen maximal 5 Mal auswählen.
Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte, über eine Person im Zentralregister enthaltene Angaben. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten oder Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten sein.
Es gibt 2 Arten:
• Für private Zwecke:
Das Führungszeugnis wird Ihnen direkt per Post nach Hause gesandt.
• Zur Vorlage bei einer Behörde:
Das Führungszeugnis wird direkt der Behörde zugesandt, die Sie angeben.
Bitte geben Sie in diesem Fall die genaue Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck an.
Beide Arten werden auf Antrag als erweitertes Führungszeugnis (mit erweitertem Inhalt) erteilt, wenn dies in einer gesetzlichen Bestimmung vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des achten Buches Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen, können Sie ebenfalls ein Führungszeugnis beantragen. In diesem Fall wird Ihr Herkunftsmitgliedstaat um Mitteilung über Eintragungen im dortigen Strafregister gebeten. Die mitgeteilten Eintragungen werden vollständig und in der übermittelten Sprache in Ihr Führungszeugnis aufgenommen.
Als Antragsteller/in können Sie verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zu Ihrer Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Was sind die Voraussetzungen?
- Vollendung des 14. Lebensjahres
- Muss in Dreieich gemeldet sein mit Haupt- oder Nebenwohnung
- Persönliche Antragstellung unter Vorlage eines gültigen Ausweises (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass oder bei EU-Staatsangehörigen auch Identitätskarte.)
- Bei Personen, die eine/n gesetzlichen Vertreter/in haben, ist auch diese/r antragsberechtigt; die Vertretungsmacht ist nachzuweisen
- Bei Personen, die geschäftsunfähig sind, ist nur der gesetzliche Vertreter/in antragsberechtigt; die Vertretungsmacht ist nachzuweisen
- Keine Vertretung bei der Antragstellung durch Bevollmächtigte (auch nicht durch Rechtsanwälte oder Ehegatten)
- Bei Antragstellung eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG muss durch den Antragsteller eine schriftliche Aufforderung vorgelegt werden, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt (z. B. der Arbeitgeber), bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30a Abs 1 BZRG vorliegen.
Für das erweiterte Führungszeugnis:
Schriftliche Anforderung der Stelle,die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes für die Erteilung vorliegen.
Gebühren
Gebühren entstehen in Höhe von 13,00 Euro. Diese sind bei der Beantragung zu entrichten.
(Bar oder mit Girokarte, VPay, Visa, MasterCard, Kreditkarte, ApplePay, GooglePay, Dinersclub).
Wird das Führungszeugnis nachweislich für eine ehrenamtliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Organisation benötigt, fällt unter bestimmten Voraussetzungen keine Gebühr an. Bei Zahlung eines Gehalts wird das Führungszeugnis u. U. gebührenpflichtig. Ein Nachweis hierüber ist bei Antragstellung vorzulegen.
Online-Beantragung (beim Bundesjustizamt)
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
Important Notice
If you are not fluent in German, please bring someone who can help with communication to your appointment.
This can be a professional interpreter or another adult fluent in both your language and German.
Please ensure they can accurately translate all relevant information.
Thank you for your understanding.
_______________________________________________________
Wichtiger Hinweis
Sollten Sie der deutschen Sprache nicht in ausreichendem Maße mächtig sein, beachten Sie bitte folgenden Hinweis:
Für Ihre Vorsprache im Bürgerbüro ist es erforderlich, dass Sie eine geeignete sprachkundige Begleitperson mitbringen. Dies kann ein professioneller Dolmetscher oder eine andere Person sein, die sowohl Ihre Muttersprache als auch die deutsche Sprache sicher beherrscht.
Bitte stellen Sie sicher, dass die von Ihnen mitgebrachte Person in der Lage ist, alle für Ihr Anliegen relevanten Informationen vollständig und korrekt zu übersetzen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.