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Bitte bringen Sie die nachfolgend aufgezählten Unterlagen im Original mit. Registerauszüge des Amtsgerichts und Gewerbeanmeldungen können in Kopie vorgelegt werden. Sollten darüber hinaus Unterlagen in Kopie akzeptiert werden, ist dies separat aufgeführt.
• Formloser, schriftlicher und begründeter Antrag auf Zuteilung des Kennzeichens. Aus der Begründung muss hervorgehen, dass Sie als Kennzeicheninhaberin/ Kennzeicheninhaber die Kennzeichen nur für Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen, Teilnahme an diesen, sowie Prüfungs-, Probe und Überführungs- bzw. Werkstattfahrten verwenden werden. Auch ist von Ihnen im Antrag zu erklären, dass Ihnen die Bedeutung der roten Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung und die Einschränkungen bei der Benutzung dieser Kennzeichen bekannt sind.
• Antrag auf Zuteilung der roten Kennzeichen für Oldtimer
• elektronische Versicherungsbestätigung (ehemals Deckungskarte) für rote Dauerkennzeichen (eVB)
• Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde). Bei Antragstellern mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main, kann dieses bei ihrer Vorsprache in der Zulassungsbehörde gebührenpflichtig (13,00 Euro) beantragt werden.
• Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) oder elektronischer Aufenthaltstitel
• Identitätsnachweis (wenn vorhanden, Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) bzw. Fahrzeugbrief, ansonsten die Einfuhr- oder Verzollungsbescheinigung in Verbindung mit den ausländischen Original- Fahrzeugdokumenten (bei nicht EU-Fahrzeugen eine beglaubigte Übersetzung) und das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den KFZ-Verkehr nach § 23 StVZO.
• ggfs. Kennzeichenschilder (bei zugelassenen Fahrzeugen)
• SEPA-Lastschriftmandat
zusätzlich, bei Bevollmächtigung:
• die
Vollmacht mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
• Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Bei Nichtvorlage der Meldebestätigung können die Meldedaten – nur Frankfurt am Main – gegen eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro abgerufen werden.
Hinweis:
Die Zulassungsbehörde hat die Angaben des Antragstellers/ der Antragstellerin und die vorgelegten Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität zu überprüfen. Hinsichtlich der Zuverlässigkeit des Antragstellers / der Antragstellerin erfolgt ebenfalls eine Überprüfung.
Bestehen keine Zweifel an den Angaben und der Zuverlässigkeit des Antragstellers / der Antragstellerin wird das Kennzeichen zugeteilt.
Bestehen Zweifel, ergeht ein ablehnender Bescheid durch den Kosten in Höhe von 51,20 Euro entstehen.