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Beantragung Ersatzausstellung ZB Teil II (Fahrzeugbrief)
Bitte bringen Sie die nachfolgend aufgezählten Unterlagen im Original mit. Registerauszüge des Amtsgerichts und Gewerbeanmeldungen können in Kopie vorgelegt werden. Sollten darüber hinaus Unterlagen in Kopie akzeptiert werden, ist dies separat aufgeführt.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- ggfs. die Diebstahlsanzeige der Polizei (in Deutschland registriert)
- Erbschein, falls der Fahrzeughalter / die Fahrzeughalterin verstorben ist (bei mehreren Erben ggfs. Verzichtserklärungen)
zusätzlich im Falle eines Kaufes:
- der Kaufvertrag im Original (im Kaufvertrag muss die Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II durch den bisherigen eingetragenen Halter bestätigt sein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Versicherung an Eides Statt des Fahrzeughalters / der Fahrzeughalterin (nur wenn keine Diebstahlsanzeige vorgelegt werden kann)
zusätzlich, bei Bevollmächtigung:
- die Vollmacht mit Original Ausweis des Vollmachtgebers
- Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Bei Firmen oder Vereinen müssen zusätzlich die nachstehenden Dokumente vorgelegt werden:
- Vollständiger Handelsregister- oder Vereinsregisterauszug
- Gewerbeschein oder gewerblicher Mietvertrag (bei Vereinen Anschriftenbestätigung durch den Vorstand oder Steuerberater)
Wenn der Halter / die Halterin das Dokument nicht selber verloren hat, ist die Versicherung an Eides Statt des Verlierers sowie eine Überlassungserklärung des Halters / der Halterin – die bestätigt – dass das Dokument vor dem Verlust an den Verlierer übergeben wurde.
Bei Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) kann ein neues Ersatzdokument ausgestellt werden. Wurde das Dokument gestohlen, muss zusätzlich eine Diebstahlsanzeige vorgelegt werden.
Hinweis:
Bei Nichtvorlage der Meldebestätigung können die Meldedaten – nur Frankfurt am Main – gegen eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro abgerufen werden.