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Schülerbeförderung und Fahrtkostenerstattung
Schülerinnen und Schüler, die in Frankfurt wohnen und zur Schule gehen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Erstattung der Fahrtkosten von ihrem Wohnort zur Schule oder bei eingeschränkter Wegefähigkeit auf die Beförderung durch einen Fahrdienst.
Beförderung mit einem Fahrdienst
Ein Anspruch auf Beförderung mit einem Fahrdienst besteht, wenn eine eingeschränkte Wegefähigkeit vorliegt.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zu Ihrem Termin mit:
- Grundantrag Schülerbeförderung
- Bestätigung der eingeschränkten Wegefähigkeit (BFZ oder Schwerbehindertenausweis)
Optional
- Schulpflichtverlängerung/Schulbesuchsjahresverlängerung nach dem 10. Schulbesuchsjahr
- Bescheinigung der Notwendigkeit bei gewünschter Einzelbeförderung
Beförderung mit einem vom Stadtschulamt eingerichteten Schulbus
Wenn die Wegstrecke zur Schule mehr als 45 Minuten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (mit mind. zweimaligem Umsteigen) beträgt sowie eine Zuweisung des Staatlichen Schulamtes vorliegt, richtet der Schulträger eine Schulbuslinie ein.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zu Ihrem Termin mit:
- Grundantrag Schülerbeförderung
- Zuweisung des Staatlichen Schulamtes
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.