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Anliegen: Beantragung
Information:
VORAUSSETZUNGEN
Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind
- Sie sind deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin.
- Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Express-Pass
- In eiligen Fällen können Sie den Reisepass als Expresspass beantragen, der im Idealfall in 3-4 Werktagen, ansonsten in 5-7 Werktagen fertiggestellt ist (abhängig vom Wochentag der Beantragung
Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:
- Kann der Reisepass, auch im Expressverfahren, nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt wird. Für die Notwendigkeit der Ausstellung sind von Ihnen geeignete Nachweise wie Flugtickets und andere Reisedokumente vorzulegen. Allerdings ist ein vorl. Reisepass nicht für aller Länder gültig.
- Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
WELCHE UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT?
Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
- einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
- ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
- ggf. Ihren bisherigen Reisepass,
- Ihre Geburtsurkunde, wenn Dokumente verloren wurden oder schon sehr lange abgelaufen sind.
- bei der Antragstellung für ein Kind: Ausweis oder Kopie des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, die Einverständniserklärung und, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.
WELCHE GEBÜHREN FALLEN AN?
Reisepass
Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr
- für einen Reisepass EUR 37,50,
- für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 69,50.
Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr
- für einen Reisepass EUR 70,00,
- für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 102,00
Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von EUR 22,00 zahlen.
Der Zuschlag beträgt EUR 32,00 für einen Reisepass im Expressverfahren.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, z.B.bei Passverlust beantragen, müssen Sie EUR 21,00 Zuschlag bezahlen.
Hinweis:
Antragsberechtigt ist nur, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann. Bei Antragstellung durch lediglich einen sorgeberechtigten Elternteil muss eine schriftliche Einverständniserklärung des weiteren Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
Zur Prüfung der Identität muss das minderjährige Kind als sog. Passbewerberin bzw. Passbewerber bei der Antragstellung persönlich bei der Behörde erscheinen.