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Die aktuelle Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass An-, Ab- und Ummeldungen von Abfallgefäßen nur von Grundstückseigentümern/-eigentümerinnen vorgenommen werden können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Für jede An-, Ab- und Ummeldung von Abfallgefäßen, die unabhängig von einer Änderung der Gefäßgröße erfolgt, ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von
- 25,00 € für Gefäße von 60 l bis 240 l und
- 30,00 € für einen Container von 1.100 l
- 115,00 € für einen Container von 1.100 l mit Deckel-in-Deckel-System
zu zahlen. Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem auszuliefernden Gefäß. Für die Gestellung der Abfallgefäße bei Erstbezug ist eine Pauschale von 50,00 € zu entrichten. Die Gebühr fällt nicht an für den Austausch von Gefäßen mit Defekten, die nicht schuldhaft von der/dem Benutzungspflichtigen verursacht wurden.