Sie können dieses Anliegen maximal 9 Mal auswählen.
Bitte beachten Sie, dass An-, Ab- und Ummeldungen von Abfallgefäßen nur von Grundstückseigentümern/-eigentümerinnen vorgenommen werden können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefüllter Antrag zum An-, Ab- und Ummelden von Abfallgefäßen
- ggf. aktuellen Grundbesitzabgabenbescheid
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Mieterinnen und Mieter: Einverständniserklärung des Eigentümers/der Eigentümerin
Welche Gebühren fallen an?
Für jede An-, Ab- und Ummeldung von Abfallgefäßen, die unabhängig von einer Änderung der Gefäßgröße erfolgt, ist eine Verwaltungsgebühr je nach Gefäßgröße zu zahlen. Die genaue Höhe der Gebühren können Sie auf unserer Homepage nachlesen.
Die Gebühr fällt nicht an für den Austausch von Gefäßen mit Defekten, die nicht schuldhaft von der/dem Benutzungspflichtigen verursacht wurden.