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Wenn Sie eine Zusicherung des Jobcenters des Hochtaunuskreises über die Kostenübernahme für Ihre neue Wohnung erhalten haben, können Sie weitere Anträge stellen, die mit dem neuen Mietverhältnis in Zusammenhang stehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dies die Gewährung einer Möbelerstausstattung sein.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob dies in Ihrem Fall zutrifft, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder unter: 06172-7311245 oder 06172-7311404.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Aktueller SGB II Bescheid
- Die erteilte Umzugserlaubnis /Zusicherung für die neue Wohnung des Jobcenters
- Mietvertrag der neuen Wohnung
- Liste der benötigten Möbelstücke