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Dokumente werden nur beglaubigt, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Unterschriften auf Schriftstücken werden nur beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Personenstandsurkunden können nicht im UmStadtBüro beglaubigt werden, diese müssen vom Standesamt beglaubigt werden.
Nach erfolgreicher Terminbuchung erhalten Sie eine Bestätigungsmail.
Dort finden Sie eine Aufstellung, der von Ihnen vorzulegenden Dokumente/Unterlagen.