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Der Beginn eines Gewerbebetriebes, dessen Einstellung oder eine Änderung der gemeldeten Daten (z. B. Adresse oder Tätigkeit) ist nach § 14 der Gewerbeordnung umgehend dem Gewerbeamt (Bürgerservice der Gemeinde Glashütten) anzuzeigen. Die Meldung hat den Zweck, die Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen und dient der steuerlichen Erfassung. Hierzu werden die Meldungen auch automatisch an verschiedene andere Stellen weitergeleitet. (z. B. Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft usw.)