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Die Betreuungsbehörde beglaubigt gegen eine Gebühr von € 10,- (zahlbar in Bar) Unterschriften unter Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen.
Bitte bringen Sie das zu beglaubigende Schriftstück sowie Ihr Ausweisdokument mit (Personalausweis oder Reisepass).
Generelle Informationen zur Betreuungsbehörde finden Sie auf folgender Webseite:
Betreuungsbehörde - Kreis GG