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- nicht erfolgte Adressänderung mit kostenpflichtiger Verfügung *
- nicht erfolgte Umschreibung mit kostenpflichtiger Verfügung *
- Zahlung von Gebührenrückständen bei der Zulassungsstelle
- Verfahren nach § 13 (4) FZV
(* ist nur eine Anhörung erfolgt, so kann ein "normaler" Termin oben unter Ummeldung bzw. Änderung gebucht werden)