Sie können dieses Anliegen maximal 4 Mal auswählen.
Eine Umschreibung liegt vor, wenn das (Gebraucht-) Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen wird. Dies kann für Fahrzeuge innerhalb des Lahn-Dill-Kreises erfolgen (Umschreibung innerhalb) und auch für Fahrzeuge aus einem anderen Landkreis (Umschreibung von außerhalb). Der Hauptwohnsitz des Halters muss sich dabei im Lahn-Dill-Kreis befinden.
Eine Umschreibung außerhalb erfolgt auch dann, wenn ein Halter außerhalb des Lahn-Dill-Kreises, seinen Wohnsitz in den Lahn-Dill -Kreis verlegt und dabei sein bisheriges Kennzeichen behalten möchte.
Eine Umschreibung von "Hybrid"-Fahrzeugen ist in Haiger nur möglich, wenn kein E-Kennzeichen bei der Zulassung gewünscht ist. Reine Elektrofahrzeuge können ausschließlich bei der der Hauptzulassung in Herborn-Burg oder Wetzlar umgeschrieben werden.
HINWEIS!
Zulassungsvorgänge die NICHT im Rathaus und ausschlie?lich in der Hauptzulassung Herborn-Burg oder Wetzlar bearbeitet werden können, finden Sie als Hinweis Downloads & Formulare -> Bürgerservice
Bitte Beachten Sie, dass KFZ Termine vorrangig für Haigerer Bürger zur Verfügung stehen.