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Mit sogenannten Schlüsselzahlen kann eine Fahrerlaubnis erweitert oder eingeschränkt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Die gängigsten Schlüsselzahlen und somit Erweiterungen der Fahrerlaubnis sind:
96
Berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr aus 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 4.250 kg beträgt.
Die Berechtigung wird durch die Vorlage einer Fahrerschulung nach Anlage 7a FeV in einer Fahrschule erworben und ist der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Sie muss zwingend in den Führerschein eingetragen werden um die Berechtigung offiziell zu erhalten. Der Nachweis über die Teilnahme an der Fahrerschulung alleine berechtigt nicht zum Führen von Kraftahrzeugen mit der erhöhten zulässigen Gesamtmasse.
196
Berechtigt zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) im Inland mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt (Klasse A1).
Die Berechtigung wird durch die Vorlage einer Fahrerschulung nach Anlage 7b FeV in einer Fahrschule erworben und ist der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Sie muss zwingend in den Führerschein eingetragen werden um die Berechtigung offiziell zu erhalten. Die Fahrerschulung alleine berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse A1.
197
Berechtigt zum Führen eines Fahrzeuges mit Schaltgetriebe, auch wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wurde. Ein Schaltkompetenznachweis muss vorgelegt werden.
Die Berechtigung (Schaltkompetenznachweis) wird in der Fahrschule erworben und durch die Vorlage einer Bescheinigung gem. Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung dem Prüfer oder der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt. Sie muss zwingend in den Führerschein eingetragen werden um die Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe zu erhalten.
Für die Beantragung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Im Rahmen der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Identitätsnachweis der antragstellenden Person (Personalausweis, Reisepass oder ausländische Ausweisdokumente, elektronischer Aufenthaltstitel)
- Antragsformular (erhältlich online unter www.hanau-digital.de oder vor Ort)
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (kann vor Ort gegen eine Gebühr von € 6,00 erstellt werden)
- Führerschein im Original
- Nachweis über die durchgeführte Fahrerschulung (96,196) oder Schaltkompetenznachweis (197)
- Verwaltungsgebühr: ab € 39,80