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Bürgerservice - Zusätzliche Informationen:

Wichtiger Hinweis zur Abschaffung des Kinderreisepasses ab 01.01.2024: Durch eine Änderung des Passgesetzes wurde der Kinderreisepass in Deutschland zum 01.01.2024 abgeschafft. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind noch bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Seit dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, für Kinder unter 12 Jahren einen Kinderreisepass mit einjähriger Gültigkeit zu beantragen. Auch Verlängerungen oder Aktualisierungen bereits ausgestellter Dokumente sind dann ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Bitte buchen Sie für Ihr Kind als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass rechtzeitig einen Termin für einen Personalausweis oder Reisepass unter Ausweis-/Passangelegenheiten“.

Wichtiger Hinweis zum Pflicht-Führerscheinumtausch:
Bis zum 19.01.2025 müssen die Geburtsjahrgänge 1971 oder später ihren alten Papierführerschein (grau oder rosa) in einen Kartenführerschein umtauschen. Bitte buchen Sie sich rechtzeitig einen Termin unter „weitere Serviceangebote“.


Sie können insgesamt maximal 5 Anliegen auswählen. Für einzelne Anliegen kann die Anzahl zusätzlich begrenzt sein.

Meldeangelegenheiten

Zulassungswesen

Weitere Serviceangebote

Weitere Dienstleistungen (Vorsprache ohne Termin möglich oder Online-Beantragung)

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