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Wir können nur Fischereischeine, welche im Bundesland Hessen ausgestellt wurden, verlängern. Sofern Sie einen Fischereischein aus einem anderen Bundesland besitzen, darf dieser nicht von uns verlängert werden.
Bitte beachten Sie, dass nicht jedes Bundesland die gleichen Voraussetzungen innerhalb der Ablegung der Fischerprüfung vorsieht.
Die gleichen Voraussetzungen werden akutell in den folgenden Bundesländern erfüllt:
Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
Für die Gleichstellung der Fischereischeine sowie der Fischereiprüfung der anderen oben nicht genannten Länder ist ein Nachweis über die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang, der in Art und Umfang dem in Hessen vorgeschriebenen Lehrgang entspricht, zu erbringen.
Gebührenliste Fischereischein:
1-Jahres-Fischereischein: 17,50 €
5-Jahres-Fischereischein: 45,00 €
10-Jahres-Fischereischein: 86,00 €
Weitere Informationen zum Fischereischein finden Sie hier!
Hinweis: es handelt sich bei der Sicherheitsabfrage um eine Rechenaufgabe. Ein bloßes Abschreiben dieser führt nicht zur Terminvereinbarung.