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- Gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass und gültiger elektronischer Aufenthaltstitel
- Bei Firmenzulassung Gewerbeanmeldung und/ oder Handelsregisterauszug
- Bei Vertretung durch Dritte eine schriftliche Vollmacht und das jeweilige Ausweisdokument (im Original); der/die Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Gültige deutsche Hauptuntersuchung
- Eigentumsnachweis in Form einer Rechnung oder Kaufvertrag
- Vorführbescheinigung durch eine anerkannte Prüfstelle (DEKRA, TÜV usw.) oder durch eine andere Zulassungsbehörde ODER die Vorführung erfolgt im Rahmen der Zulassung. Dies erfolgt nur, wenn der vorgelegte HU-Bericht nicht älter als zwei Wochen alt ist
- Ggf. Verzollungsnachweis (wenn das Fahrzeug nicht aus der EU kommt)EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
- Ggf. die ausländischen Fahrzeugpapiere, sofern eine Zulassung im Ausland bereits erfolgt ist
- Ggf. die ausländischen Kennzeichen, sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist
- Bei Neufahrzeugen ist eine Bestätigung vom Hersteller vorzulegen, dass noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt worden sind
- Sofern kein CoC-Papier vorhanden ist, eine Bestätigung der technischen Daten von einer anerkannten Prüfstelle (DEKRA, TÜV usw.) oder ein Gutachten nach §21 StVZO (Achtung: Betriebserlaubnispflichtig durch die Bündelungsbehörde Fulda, siehe Link: Bündelungsbehörde Fulda
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Fahrzeuge aus dem Ausland zulassen (Importzulassung)