Sie können dieses Anliegen maximal 5 Mal auswählen.
In allen Fällen:
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- ggf. bei Firmenzulassung Gewerbeanmeldung und/ oder Handelsregisterauszug
- ggf. bei Vertretung durch Dritte eine schriftliche Vollmacht und das jeweilige Ausweisdokument (im Original); der/die Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können
zusätzlich bei technischen Änderungen:
- Original‐Sachverständigengutachten beziehungsweise Betriebserlaubnis des Teile‐Herstellers (z. B. TÜV, DEKRA, KÜS)
- Abnahmebestätigung einer zugelassenen Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS)
- Nachweis über die Hauptuntersuchung
- bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich neue Versicherungsbestätigung
zusätzlich bei Änderung der Schadstoffklasse:
- Einbaubescheinigung der Werkstatt
- Betriebserlaubnis für das eingebaute Abgasreinigungssystem
zusätzlich bei Nachrüstung des Kat:
- Einbaubescheinigung für den KAT und die ABE des KAT
Bitte beachten Sie:
Seit dem 4. Februar 2026 sind für Einzelbetriebserlaubnisse nach § 19 StVZO auf Basis eines Gutachtens nach § 21 StVZO die örtlichen Zulassungsbehörden und nicht mehr die Bündelungsbehörde Fulda zuständig. Bitte nutzen Sie zur Antragstellung daher unsere Seite Erteilung einer Einzelgenehmigung oder Einzelbetriebserlaubnis. Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie dem Formular.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Zulassungsbescheinigung - Fahrzeugdaten ändern (technische Veränderung)