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Umtausch einer EU/EWR-Fahrerlaubnis
Zu Ihrem Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Augenärztliches Gutachten gem. Anlage 6 FeV (nur bei Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE)
- Ärztliches Gutachten gem. Anlage 5 FeV (nur bei Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE)
- Verwaltungsgebühr ab 31,20 €
Hinweis:
Die Antragstellung muss zwingend persönlich erfolgen. Eine Antragstellung durch Bevollmächtigte ist nicht möglich.
Die Vorlage des augenärztlichen und ärztlichen Gutachtens ist nur bei gleichzeitiger Verlängerung der entsprechend genannten Fahrerlaubnisklasse erforderlich.
Umtausch einer Fahrerlaubnis nach Anlage 11 FeV (Listenstaat)
Zu Ihrem Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Augenärztliches Gutachten gem. Anlage 6 FeV (nur bei Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE)
- Ärztliches Gutachten gem. Anlage 5 FeV (nur bei Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE)
- Verwaltungsgebühr ab 31,20 €
Hinweis:
Die Antragstellung muss zwingend persönlich erfolgen. Eine Antragstellung durch Bevollmächtigte ist nicht möglich.
Die Vorlage des augenärztlichen und ärztlichen Gutachtens ist nur bei gleichzeitiger Verlängerung der entsprechend genannten Fahrerlaubnisklasse erforderlich.
Umtausch eines Drittstaates
Zu Ihrem Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Gültiger Personalausweis oder gleichwertiges Ausweisdokument
- Bestätigter Antrag vom Einwohnermeldeamt (Stempel nicht älter als 3 Monate)
- Beglaubigte Übersetzung Ihres Führerscheins
- Erste-Hilfe-Bescheinigung mit 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
- Verwaltungsgebühr ab 42,60 €
Hinweis:
Die Antragstellung muss zwingend persönlich erfolgen. Eine Antragstellung durch Bevollmächtigte ist nicht möglich.