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HINWEIS: FAHRZEUG MUSS BEI DER ZULASSUNG VORGEFAHREN WERDEN.
Eine Vorfahrtsbescheinigung von einem technischen Überwachungsdienst oder einer anderen Zulassungsbehörde ersetzt die Vorfahrt.
Die Dokumente Vollmacht und SEPA-Lastschriftenmandat können Sie über folgende Links ausdrucken.
Vollmacht
SEPA-Lastschriftenmandat
Die Gebühren belaufen sich auf 40,-- bis 50,-- €.