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Jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit kann unabhängig von ihrem Alter einen Personalausweis beantragen.
Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben besteht die Pflicht, ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen.
Auf Wunsch der Sorgeberechtigten kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden.
Der Antrag für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kann nur in Begleitung von mindestens einem Sorgeberechtigen gestellt werden. Vom anderen sorgeberechtigten Elternteil ist eine Einverständniserklärung vorzulegen.
Steht das Sorgerecht nur einem Elternteil oder einem Dritten zu, ist ein entsprechender Nachweis über das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsecht gem. § 58 (2) SGB VIII vorzulegen.
Aufgrund der Unterschriftsleistung ist die persönliche Vorsprache bei der Antragstellung grundsätzlich erforderlich.
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie zur Einreise einen Reisepass. Bitte beachten - für Reisen nach England wird seit dem Austritt aus der EU ein Reisepass benötigt. Der Reisepass kann nur persönlich beantragt werden. Sie beantragen den Reisepass im Passamt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Passamt an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können den Reisepass auch in jedem anderen Passamt beantragen. In diesem Fall ist ein Zuschlag zu bezahlen. Beachten Sie bitte, dass die Reisepässe zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt werden. Es ist daher mit Bearbeitungszeiten von rund 6 bis 12 Wochen zu rechnen.
Für Kinder werden eigene Reisedokumente benötigt. Der Reisepass wird bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt. Der Antrag ist durch die Sorgeberechtigten zu stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, genügt eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils.
Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein.
In besonders dringenden Fällen kann ein Expresspass beantragt werden. In der Regel erfolgt die Bereitstellung des Expresspasses innerhalb von 1 Woche.
Weitere Informationen zur Ausstellung eines Personalausweises/Reisepasses:
Auf der Homepage der Gemeinde Linsengericht finden Sie auch das Formular "Vollmacht zur Abholung der Ausweisdokumente (PDF)" und das Formular "Einverständniserklärung zur Ausstellung eines Personaldokumentes (PDF)" jeweils zum Herunterladen.
Hier gehts mit einem Klick zur Leistungsbeschreibung Personalausweis beantragen auf die Homepage der Gemeinde Linsengericht
Hier gehts mit einem Klick zur Leistungsbeschreibung Reisepass beantragen auf die Homepage der Gemeinde Linsengericht
Zusätzliche Informationen
Der Bearbeitungszeitraum zur Ausstellung des Personalausweises bei der Bundesdruckerei beträgt ca. 3-4 Wochen und zur Ausstellung eines Reisepasses bei der Bundesdruckerei beträgt der Bearbeitungszeitraum ca. 6 bis 12 Wochen.