Sie können dieses Anliegen maximal 1 Mal auswählen.
Sie können dieses Anliegen nicht mit anderen Anliegen kombinieren.
Benötigte Unterlagen:
- ausländische Zulassungbescheinigungen (im Original),
- Verzollungsnachweis
- Gutachten zur Erlangung der Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO (ausgestellt durch einen technischen Dienst)
- die erteilte Einzelbetriebserlaubnis
- ggf. ausländische Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch nicht abgemeldet wurde,
- Kaufnachweis (Kaufvertrag, Rechnung, etc.)
- gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung (z. B. TÜV-Bericht) im Original - wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist,
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass; ausländischer Nationalpass <b>inkl.</b> Aufenthaltstitel im Original,</li>
- elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer),
- ausgefülltes SEPA-Lastschrift-Mandat
Bevollmächtigte benötigen eine Vollmacht und ihr gültiges Ausweisdokument.
Bei Zulassungen auf juristische Personen ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung der Gemeinde/Stadt oder ein vollständiger Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes (beides nicht älter als 3 Jahre) erforderlich. Zusätzlich wird eine Ausweiskopie des Geschäftsführers benötigt.
Sofern ein Gutachten gem. § 21 StVZO oder einer nationalen Fahrzeug-Einzelgenehmigung nach Art. 45 der VO(EU) 2018/858 vorliegt, ist zunächst die Erteilung der Betriebserlaubnis bzw. Einzelgenehmigung unter der E-Mail Betriebserlaubnis@mkk.de zu beantragen.
Hinweis: Wenn für das Fahrzeug noch keine ZB Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt worden ist, ist eine Vorfahrt vor der Zulassung um die Fahrzeugidentifikationsnummer zu überprüfen erforderlich. (§ 14 Abs.8 FZV) Prüfbescheinigungen von Prüfungs- und Überwachungsdiensten (z. B. TÜV, Dekra) reichen nicht aus.