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Bei einem in Verlust geratenen Personalausweis und Reisepass, die nicht von der Stadt Mühlheim am Main ausgestellt wurden, muss der Termin telefonisch vereinbart werden.
Bitte beachten:
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren:
-es muss eine Originalurkunde vorliegen (es werden keine Urkunden akzeptiert, die für Mutterschaftshilfe oder Elterngeldzwecke ausgestellt sind)
- die Beantragung muss durch den Erziehungsberechtigten erfolgen, der mit dem Kind in Mühlheim am Main mit Hauptwohnsitz gemeinsam gemeldet ist
- persönliche Vorsprache des Kindes
- persönliche Vorsprache beider Elternteile oder der/des alleinig sorgeberechtigten Elternteils (schriftlicher Nachweis über das Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht) mit Identitätsnachweis
- bei der Vorsprache eines Elternteils wird eine Einverständniserklärung und der Identitätsnachweis benötigt
- Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, neue Dokumente beantragen
Die Gebühren, die Einverständniserklärung und weitere Informationen finden Sie hier