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Seit dem 01.05.2016 gelten folgende Neuerungen:
Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens oder eines Kurzzeitkennzeichens bei der Zulassungsbehörde des Kreises Offenbach
ist nur möglich , wenn sich Ihr Hauptwohnsitz im Kreis Offenbach befindet.
Bei Antragstellung ohne Wohnsitz im Inland, ist die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens oder eines Kurzzeitkennzeichens bei
der Zulassungsbehörde des Kreises Offenbach nur noch mit Einverständnis eines Empfangsberechtigten (natürliche Person-Privatperson) möglich.
Der Empfangsberechtige soll bei der Zulassung anwesend sein und muss seinen Hauptwohnsitz im Kreis Offenbach haben.