Sie können dieses Anliegen maximal 5 Mal auswählen.
Zur Abholung bringen Sie bitte Ihr bisherige/s Ausweisdokument/e mit. Sollten Sie nicht persönlich erscheinen können, können Sie hier eine Vollmacht herunterladen.
Abholung von Ausweisen vor dem 16. Geburtstag – nur durch einen gesetzlichen Vertreter
Abholung von Reisepässen vor dem 18. Geburtstag – nur durch einen gesetzlichen Vertreter
Wichtig bei Abholung des Personalausweises:
Sollte vorher ein vorläufiger Personalausweis ausgehändigt worden sein, MUSS dieser bei Abholung des Personalausweises abgegeben werden! Ansonsten kann der neue Personalausweis NICHT ausgehändigt werden!