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§13 EG-FGV (Einzelgenehmigung) ist erforderlich für die erstmalige Zulassung von Neufahrzeugen der Klasse M (PKW, Wohnmobile), N (LKW) oder O (Anhänger) in Deutschland, die keine EG-Typgenehmigung (CoC-Papier) besitzen.
Die Einzelabnahme nach § 21 StVZO (oder § 19 Abs. 2 StVZO) ist eine technische Prüfung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge, die über keine EG-Typgenehmigung/CoC-Papier verfügen, importiert wurden, lange stillgelegt waren oder umfangreiche technische Änderungen aufweisen. Sie wird von amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt.