Sie können dieses Anliegen maximal 2 Mal auswählen.
Bitte bringen Sie die nachfolgend aufgezählten Unterlagen im Original mit. Sollten darüber hinaus Unterlagen in Kopie akzeptiert werden, ist dies separat aufgeführt.Die Fahrberechtigung nach der Hessischen Fahrberechtigungsverordnung richtet sich an ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und der sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die Einsatzfahrzeuge auf öffentlichen Straßen führen.
Bewerberinnen/Bewerber um eine kleine Fahrberechtigung müssen
- gemäß den Bestimmungen der Fahrerlaubnisverordnung geeignet sein,
- seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen,
- in das Führen eines Fahrzeuges, welches der kleinen Fahrberechtigung entspricht, eingewiesen worden sein,
- in einer praktischen Prüfung ihre oder seine Befähigung nachgewiesen haben und
- mit nicht mehr als zwei Punkten im Fahreignungsregister belastet sein