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Steuerliche Identifikationsnummer verlegt, verloren oder vergessen?
https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Steuerliche_IDNr/Mitteilung_IdNr/mitteilung_IdNr_node.html;jsessionid=0CA2B09CC61D9DF34A99CA53C256F2FD.live6832
Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID), Datenänderung und Bestätigung Unter Federführung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) wurden für alle Bundesbürger einheitliche Steueridentifikationsnummern (Steuer-ID) vergeben. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat hierzu automatisch ein entsprechendes Schreiben mit der persönlichen, ein lebenslang gültigen Steueridentifikationsnummer erhalten. Jedem Neugeborenen oder jeder Person, die aus dem Ausland kommend einen Hauptwohnsitz in Deutschland registriert, wird die Steueridentifikationsnummer automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Diese Steuer-ID benötigen Sie zur Regelung ihrer Angelegenheiten beim Finanzamt. Diese bleibt dauerhaft gültig und ändert sich auch nicht z. B. nach einem Umzug, nach einer Heirat oder nach der Änderung des Personenstandes.
Die Steueridentifikationsnummer ist eine 11-stellige Nummer und enthält keine Informationen über Sie oder das zuständige Finanzamt.
Sie haben Ihre Steueridentifikationsnummer noch nicht erhalten oder sie ist nicht mehr auffindbar?
- In der Regel finden Sie Ihre Steueridentifikationsnummer auch im Einkommensteuerbescheid,
- auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder
- im Informationsschreiben Ihres Finanzamtes. Mit diesem Schreiben hat Sie Ihr Finanzamt im Oktober oder November 2011 über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) informiert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Persönliche Vorsprache
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder ausländische Ausweisdokumente mit Aufenthaltstitel)
Für die Änderung von Personendaten oder Korrektur von Fehlern:
- Es sind sachverhaltsaufklärende Unterlagen vorzulegen wie z. B. Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, Geburts-, Heirats-, Scheidungsurkunden, Urkunde über Namensänderung etc. jeweils im Original und bei ausländischen Dokumenten mit deutscher Übersetzung)
Hinweis
Für die Erteilung/Vergabe einer Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) ist ausschließlich das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig.
An wen soll ich mich wenden?
Bundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1 53221
Bonn Telefon: 0228 406-0
Telefax: 0228 406-2661
Sollten Sie die Information nicht erhalten haben, oder das Schreiben ist verloren gegangen, haben Sie unter dem Link der Onlinedienste des Bundeszentralamt für Steuern die Möglichkeit, eine Abfrage der ihnen zugeteilten Steuer-ID durchzuführen.
Alternativ können Sie die Steuer-ID unter Vorlage eines gültigen Identitätsdokumentes auch im Einwohnermeldeamt beantragen.