Zunächst wählen Sie bitte die gewünschte Behörde aus den angebotenen Behörden aus.
Anschließend erhalten Sie die zur Behörde angebotenen Anliegen angezeigt, wählen Sie entsprechend aus.
Anschließend wird eine Kalender eingeblendet, aus dem die freien Zeiten hervorgehen. Rot gekennzeichnete Bereiche bedeuten, dass zu diesen Zeiten keine Termin vergeben werden können. Markieren Sie dann bitte ihren Terminwunsch mit einem Mausklick im Kalender. Der Bereich wird dann grün dargestellt. Die Angaben zum Terminwunsch werden unterhalb der Überschrift textlich angezeigt.
Je nach Konfiguration kann es auch sein, dass anstatt des Kalenders, eine Seite mit Terminvorschlägen angezeigt wird. Die Vorschläge lassen sich nach Datum und Wochentag filtern. Bei Auswahl eines Termins werden Sie direkt auf die nächste Seite weitergeleitet.
Es erscheint die Eingabemaske für ihre persönlichen Daten. Alle mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Es besteht die Möglichkeit für spätere Anfragen die persönlichen Daten auf Ihrem PC zu speichern, eine erneute Angabe dieser Daten bei zukünftigen anfragen ist dann nicht mehr erforderlich, abgesehen von evtl. Änderungen die dann erfolgen können wenn die neue Anfrage erzeugt wird. Setzen Sie dazu bitte einen Haken in das Feld Persönliche Daten für zukünftige Anfragen speichern. Bestätigen Sie die Anfrage, sofern nötig, nach der Eingabe des Sicherheitscodes, mit einem Klick auf 'Weiter'.
Abschließend erhalten Sie eine Übersicht über ihren ausgewählten Termin und können einen weiteren Termin reservieren.
Sie erhalten anschließend eine E-Mail in der Sie einen Bestätigungslink anklicken müssen. Erst nach der Bestätigung wird Ihr Termin an die Behörde übertragen.
Ihre Anfrage wird dann in der Behörde geprüft und Sie erhalten eine weitere E-Mail, diesmal direkt vom Sachbearbeiter. Diese Mail enhält dann auch die Angaben zu ggf. beizubringenden Unterlagen.
Stadt Nidderau
Gesamtverantwortung:
Magistrat der Stadt Nidderau
Bürgermeister Andreas Bär
Am Steinweg 1
61130 Nidderau
Telefonnummer: +49 6187 299-0
E-Mail: info@nidderau.de
ekom21 – KGRZ Hessen
(Körperschaft des öffentlichen Rechts)
(Angaben gemäß § 5 TMG)
Sitz: Carlo-Mierendorff-Straße 11 35398 Gießen
Vertreten durch:Kommunix GmbH
Software für Kommunen
Friedrich-Ebert-Straße 74
59425 Unna
(Softwarehersteller, Fernwartung)
HSH
Software und Hardware Vertriebs GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 2
16356 Ahrensfelde
(Anbieter der Softwareplattform VOIS, Fernwartung)
Die Stadt Nidderau bietet eine Online-Terminrvergabe an. Nutzer können über einen Online-Kalender einen Termin reservieren bzw. eine Buchungsanfrage bei der zuständigen Behörde stellen. Die Behörde verpflichtet sich dabei, im Rahmen der Terminvergabe die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) einzuhalten.
Bei Nutzung der Online-Terminvergabe werden personenbezogene Daten der Nutzer erhoben und verarbeitet, soweit dies zur Durchführung des Angebots erforderlich ist.
Personenbezogene Daten sind Daten, durch die die Identität einer Person erkennbar wird. Dies kann u.a. über Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse erfolgen.
Mit den folgenden Ausführungen möchten wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung der Online-Terminvergabe informieren.
Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche erhebt ausschließlich zum Zweck der Terminbuchung und –abwicklung folgende personenbezogenen Daten der Nutzer:
Die Verarbeitung der Daten ist für die Terminvergabe zur Wahrnehmung unserer Aufgaben erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 HDSIG.
Die Daten werden unverzüglich nach Abschluss der Bearbeitung des Anliegens gelöscht. Eine darüber hinaus gehende Speicherung kann erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Die Übertragung der durch den Nutzer eingegeben Daten zum Betreiber des Terminverwaltungs- und Informationssystems erfolgt ausschließlich über ein verschlüsseltes https-Protokoll.
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Terminbuchung und –abwicklung an die jeweils zuständige Dienststelle der Stadtverwaltung Nidderau weitergeleitet.
Sie haben das Recht eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.
Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen. Sie haben zudem das Recht, zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden.
Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben, für die Dauer einer etwaigen Prüfung.
In bestimmten Fällen, die in Art. 20 DSGVO im Einzelnen aufgeführt werden, haben Sie das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten bzw. die Übermittlung dieser Daten an einen Dritten zu verlangen.
Werden Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erhoben, steht Ihnen das Recht zu, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, es liegen nachweisbar zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Sie haben gem. Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt.