Sie können dieses Anliegen maximal 3 Mal auswählen.
WELCHE UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT?
- Ausweisdokument (bisheriger Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis)
- Geburtsurkunde, sofern noch kein Ausweisdokument durch unsere Behörde ausgestellt worden ist
- aktuelles, digitales biometrisches Lichtbild. Dieses kann am Fotoautomaten vor Ort gegen eine zusätzliche Gebühr von 8 Euro gemacht werden (nur möglich für Personen ab 1,30 m). Damit auch die Kleinsten problemlos an passende Passbilder kommen, steht für Kinder bis 1,30 m Körpergröße sowie für Babys ein eigener Fotoautomat bereit. Die Gebühr für die Aufnahme beträgt 6,00 €. Alternativ kann ein digitales biometrisches Lichtbild in einem zertifiziertes Fotostudio gemacht werden.
Folgende Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
Personen bis 18 Jahren wird bei einem Reisepass eine schriftliche Einverständniserklärung und eine Ausweiskopie des anderen sorgeberechtigten Elternteils benötigt. Auch hier muss bei der Beantragung die Person, für die der Reisepass beantragt wird, anwesend sein.
- kürzlich erfolgter Einbürgerung muss zusätzlich die Einbürgerungsurkunde vorgelegt werden
- Personen unter 16 Jahren wird eine schriftliche Einverständniserklärung (Zustimmungserklärung für Ausweisdokumente) und eine Ausweiskopie des anderen, sorgeberechtigten Elternteils benötigt. Außerdem muss bei der Beantragung die Person, für die der Personalausweis beantragt wird, anwesend sein. Ein Formular hierzu erhalten Sie unter www.nidderau.de unter der Rubrik: Bürgerservice/Formulare/PDF Download)
- Personen bis 18 Jahren wird bei einem Reisepass eine schriftliche Einverständniserklärung und eine Ausweiskopie des anderen sorgeberechtigten Elternteils benötigt. Auch hier muss bei der Beantragung die Person, für die der Reisepass beantragt wird, anwesend sein.
PASS-/AUSWEISABHOLUNG ÜBER EIN SCHLIEßFACH
Um Ihnen die Abholung Ihres neuen Reisepasses oder Personalausweises so flexibel wie möglich zu ermöglichen, bieten wir die Ausgabe über ein gesichertes Schließfach an. Eine Abholung über das Schließfach ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Sie müssen im Besitz eines noch gültigen Ausweisdokuments (z. B. Personalausweis oder Reisepass) sein.
- Ihr bisheriger Ausweis oder Pass wird bereits bei der Beantragung ungültig gemacht und kann deshalb nicht mehr genutzt werden.
Das Bürgerbüro stellt Ihnen einen persönlichen Zugangscode zur Verfügung. Damit wird sichergestellt, dass ausschließlich berechtigte Personen Zugang zu den Dokumenten erhalten.
Für weitere Informationen zur Vorgehensweise und den Zugangsdaten wenden Sie sich bitte direkt an die Kolleginnen im Bürgerbüro.
WELCHE GEBÜHREN FALLEN AN?
Bei der Beantragung des Personalausweises wird für über 24-Jährige eine Gebühr in Höhe von 37 Euro und für unter 24-Jährige in Höhe von 22,80 Euro erhoben. Für die Beantragung des Reisepasses ist für über 24-Jährige eine Gebühr von 70 Euro und für unter 24-Jährige eine Gebühr von 37,50 Euro zu zahlen. Die Kosten für einen Expresspass betragen 102 Euro bzw. 69,50 Euro.
Allgemeiner Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass bei der Stadt Nidderau nur noch EC-Kartenzahlung möglich ist.