Sie können dieses Anliegen maximal 2 Mal auswählen.
WELCHE UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT?
Was Sie als Eltern beim Standesamt vorlegen müssen, um eine Geburtsurkunde für Ihr Kind zu erhalten, erfragen Sie bitte bei dem Standesamt in dessen Bezirk Ihr Kind geboren wurde.
Wenn Ihr Kind in Nidderau (Hausgeburt) geboren wird, müssen Sie die Geburt beim Standesamt Nidderau anzeigen.
Eine Aufstellung erforderlicher Unterlagen möchten wir an dieser Stelle nicht geben, weil es in Einzelfällen besondere Vorschriften zu beachten gilt. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch entweder telefonisch oder buchen Sie online einen Gesprächs-termin.
WELCHE GEBÜHREN FALLEN AN?
Die Gebühr für eine Urkunde beträgt 11,00 Euro. Für jede weitere Urkunde wird zusätzlich die Hälfte der genannten Gebühr erhoben.
Die Austellung einer Urkunde für Sozialversicherungszwecke erfolgt gebührenfrei.
Allgemeiner Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass bei der Stadt Nidderau nur noch EC-Kartenzahlung möglich ist.