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Die Ausstellung von Pässen für Minderjährige kann nur von beiden Elternteilen erfolgen, wenn ihnen das gemeinsame Sorgerecht zusteht. Die Beantragung kann durch ein Elternteil erfolgen, bedarf aber der schriftlichen Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten. Zur Überprüfung der Unterschrift bitte eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses vorlegen.
Vollmacht für die Ausstellung des Ausweisdokumentes
zweiter Reisepass: Voraussetzung ist ein schriftlich begründetes berechtigtes Interesse (durch Arbeitgeber oder auch persönlich). Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu: Sie reisen aus beruflichen Gründen viel. Wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa brauchen Sie einen zweiten Reisepass. Sie möchten in ein Land reisen, das Ihnen möglicherweise die Einreise verweigert, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden.
Gebühren:
- Bei unter 24-Jährigen: 37,50 €; Express: 69,50 €
- Bei über 24-Jährigen: 70,00 €; Express: 102,00 €
Ist persönliches Erscheinen erforderlich? Ja. für die Person, für das der Reisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung anwesend sein