Sie können dieses Anliegen maximal 8 Mal auswählen.
ACHTUNG: Ab 01.05.2025 werden nur noch digitale Passbilder akzeptiert, die von zertifizierten Fotografen oder in der Behörde selbst angefertigt wurden. Mitgebrachte ausgedruckte Passbilder können nicht mehr verwendet werden!
Hinweis:
Zur Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses wird ein Nachweis über Ihre bevorstehende Reise benötigt. Vorläufige Reisepässe dürfen nicht ausgestellt werden, wenn ein Reisepass im Expressverfahren rechtzeitig geliefert würde.
Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist nur möglich, wenn Sie nicht über einen gültigen Reisepass verfügen.
FOLGENDE UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT:
• Ausweisdokument
• Geburtsurkunde im Original
• 1 biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
• Bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
• Ggf. Einbürgerungsurkunde im Original
• Ggf. Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
• Gebühr
• Wenn das Ausweisdokument für eines ihrer Kinder beantragt wird, muss das betreffende Kind anwesend sein.
Weitere Infos finden Sie im Hessenfinder unter
<a href="https://verwaltungsportal.hessen.de/themen?leistung=L100001%3A%3A8959373&view=leistung" target="_blank">Vorläufiger Personalausweis</u></a>