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!!! Bei Diebstahl von Fahrzeugdokumenten ist eine Bescheinigung der Polizei über die Erstattung einer Anzeige vorzulegen. Aus dieser muss eindeutig hervorgehen, was im Einzelnen gestohlen wurde. Die Bekanntgabe lediglich einer Tagebuchnummer bzw. eines Aktenzeichens ist nicht ausreichend. !!!!
!!! Bei Verlust von Fahrzeugdokumenten ist eine Versicherung an Eides Statt in Zulassungsbehörde abzugeben. Alternativ kann eine derartige Versicherung bei einem Notar abgegeben und der Zulassungsbehörde vorgelegt werden. !!!
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass oder oder vorläufiger Personalausweis (bei Vorlage des Reisepasses ist eine aktuelle Meldebescheinigung die nicht älter als 1 Monat ist vorzulegen)
- ggf. Vollmacht (zusätzlich Personalausweis ggf.Kopie des Vollmachtgebers erforderlich) (Formular)
- bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für die Zulassung eines Kfz auf den Namen ihrer Kinder (Formular)
- bei juristischen Personen: aktueller Handelsregisterauszug und Gewerbegenehmigung sowie ggf. eine Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Geschäftsführers
- gültiger HU-Bericht