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Schritt 1 von 6: Auswahl der Funktionseinheit

Links zur Hilfe, Impressum, Datenschutzerklärung, Erklärung zur Barrierefreiheit

Titel

  1. Auswahl der Behörde

    Zunächst wählen Sie bitte die gewünschte Behörde aus den angebotenen Behörden aus.

  2. Auswahl des Anliegens

    Anschließend erhalten Sie die zur Behörde angebotenen Anliegen angezeigt, wählen Sie entsprechend aus.

  3. Terminauswahl

    Anschließend wird ein Kalender eingeblendet, aus dem die freien Zeiten hervorgehen. Rot gekennzeichnete Bereiche bedeuten, dass zu diesen Zeiten keine Termin vergeben werden können. Markieren Sie dann bitte ihren Terminwunsch mit einem Mausklick im Kalender. Der Bereich wird dann grün dargestellt. Die Angaben zum Terminwunsch werden unterhalb der Überschrift textlich angezeigt.
    Je nach Konfiguration kann es auch sein, dass anstatt des Kalenders, eine Seite mit Terminvorschlägen angezeigt wird. Die Vorschläge lassen sich nach Datum und Wochentag filtern. Bei Auswahl eines Termins werden Sie direkt auf die nächste Seite weitergeleitet.

  4. Persönliche Daten

    Es erscheint die Eingabemaske für ihre persönlichen Daten. Alle mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Es besteht die Möglichkeit für spätere Anfragen die persönlichen Daten auf Ihrem PC zu speichern, eine erneute Angabe dieser Daten bei zukünftigen Anfragen ist dann nicht mehr erforderlich, abgesehen von evtl. Änderungen die dann erfolgen können wenn die neue Anfrage erzeugt wird. Setzen Sie dazu bitte einen Haken in das Feld Persönliche Daten für zukünftige Anfragen speichern. Bestätigen Sie die Anfrage, sofern nötig, nach der Eingabe des Sicherheitscodes, mit einem Klick auf 'Weiter'.

  5. Terminübersicht

    Abschließend erhalten Sie eine Übersicht über ihren ausgewählten Termin und können einen weiteren Termin reservieren.

  6. Bestätigungsmail

    Sie erhalten anschließend eine E-Mail in der Sie einen Bestätigungslink anklicken müssen. Erst nach der Bestätigung wird Ihr Termin an die Behörde übertragen.

  7. Rückmeldung Sachbearbeiter

    Ihre Anfrage wird dann in der Behörde geprüft und Sie erhalten eine weitere E-Mail, diesmal direkt vom Sachbearbeiter. Diese Mail enhält dann auch die Angaben zu ggf. beizubringenden Unterlagen.

Impressum der Stadt Schlitz
Datenschutzhinweis der Stadt Schlitz

Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG)
sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.schlitz.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 24.07.2023 Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 03.08.2023 Als Methodik der Prüfung wurde angewandt: Selbstbewertung

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Barrierefreiheit des Webauftritts der Stadt Schlitz unter www.schlitz.de wurde in einem Selbsttest auf Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0
sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) geprüft unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die Webseite unter www.schlitz.de ist teilweise vereinbar mit der HVBIT. Sie erfüllt zum Teil die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
als auch die Kriterien der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Diese Website ist somit wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Anforderungen
der Richtlinie (EU) 2016/2102 teilweise vereinbar. Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachstehend aufgelistet.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

• PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar.
• Die Seite ist nicht komplett ohne Farben nutzbar.
• Nicht für alle Bilder ist ein passender Alternativtexten hinterlegt.
• Fehlender zugänglicher Name für Region im Footer
• Kontraste sind im nativen Modus nicht überall ausreichend
• Es bestehen noch Eltern-Elemente ohne erforderliches Kind-Element

Nicht-barrierefreie Inhalte stellen wir Ihnen auf Anfrage in einem barrierefreien Format zur Verfügung, beispielsweise für PDF-Dokumente.
Es wird sich stets seitens der Verantwortlichen darum bemüht schnellst möglich alle Barrieren innerhalb des Webangebots zu erkennen und beheben bzw. barrierefreie Alternativen bereitzustellen.

Unverhältnismäßige Belastung

Kein Anwendungsfall.

Kein Anwendungsfall

Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT fallen.

Barriere melden: Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktdaten

Zuständig für Ihre Anfragen und für die Barrierefreiheit auf der Website der Stadt Schlitz ist:
Magistrat der Stadt Schlitz
vertreten durch: Bürgermeister Heiko Siemon
An der Kirche 4
36110 Schlitz
Telefon: 06642 970-0
Telefax: 06642 970-48
E-Mail: info@schlitz.de

Melden Sie sich bei uns, wenn
• Sie Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten bemerkt haben.
• Sie Inhalte in einem barrierefreien Format benötigen, PDF-Dokumente.
• Sie Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte benötigen.
• Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten.
Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle,
die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de
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