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Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis (bei Vorlage des Reisepasses ist eine aktuelle Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist, vorzulegen)
- EU-Kartenführerschein
- 1 biometrisches Lichtbild
Für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten, werden Internationale Führerscheine benötigt. Der Internationale Führerschein ist eine Reisedokument, das vor allem den amtlichen Verkehrsüberwachungsorganen (insbesondere der Polizei) die Feststellung erleichtern soll, ob ein ausländischer Kfz-Führer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis für sein Fahrzeug unterwegs ist.
In den meisten europäischen Staaten besteht für ausländische Kraftfahrer keine Pflicht mehr zum Mitführen eines Internationalen Führerscheins. Dringend empfohlen wird seine Mitnahme jedoch z. B. bei Reisen nach Albanien, Russland, Ukraine und Weißrussland. Für Fahrten durch außereuropäische Länder ist in den meisten Fällen vorgeschrieben, einen Internationalen Führerschein dabei zu haben.
Informieren Sie sich bitte frühzeitig, ob für Ihr Reisezielland ein Internationaler Führerschein erforderlich ist, denn dieser muss mindestens 6 Wochen vor Reisebeginn beantragt werden. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn Sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen.
Zur Beantragung müssen Sie als Antragsteller/in persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen.
Sind Sie noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheines, dann müssen Sie im Anschluss noch einen weiteren Termin über "Umtausch Alt-Führerschein" buchen.
Für die Antragsbearbeitung fallen Gebühren an. Diese können bar oder per EC-Kartenzahlung beglichen werden.