Sie können dieses Anliegen maximal 3 Mal auswählen.
Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Die Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Voraussetzung ist ein Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer nach § 23 StVZO durch einen amtl. anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieurs.
Fahrzeuge mit Kennzeichen für historische Fahrzeuge sind steuerbegünstigt und unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.
Hinweis: Seit dem 01.10.2005 werden die alten Fahrzeugpapiere gegen neue Zulassungsdokumente ausgetauscht.