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Onlinebeantragung: Bürgerservice | Wehrheim
Führungszeugnis beantragen
Mit einem Führungszeugnis kann gegenüber dem Arbeitgeber oder einer anderen Institution der Nachweis erbracht werden, dass keine Vorstrafen vorliegen.
Seit Mai 2010 können Arbeitgeber auch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangen. Dieses gilt für Personen, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige oder Schutzbefohlene betreuen, erziehen oder ausbilden.
Gewerbezentralregisterauskünfte
Die Auskunft kann von einer Privatperson (natürlichen Person) beantragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Bei einer juristischen Person richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz des Gewerbes. Der Antrag ist durch die gesetzliche Vertretungsperson des Gewerbes zu stellen. Die antragstellende Person hat ihre Identität und, wenn sie als gesetzliche Vertretungsperson handelt, ihre Vollmacht nachzuweisen.